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REGELN FÜR DEN "KINDER"-FLOHMARKT

Es dürfen zum Verkauf angeboten werden:
• Überzähliges aus dem Kinderzimmer, wie:
– Spielsachen aller Art
– Bücher
– Spiele aller Art
– Stofftiere
– Legos oder andere Bausteine
– Bewegungsspiele
• Tonträger
– CD’s (Musik, Geschichten, usw.)
– Kassetten

Hinweis!
Wer Lebensmittel wie Kuchen, Guetzli, Konfitüren usw.
verkauft oder Computer, TV-Geräte, Kleider usw.
anbietet, muss die üblichen die üblichen Marktgebühren bezahlen.

Wir bedanken uns für die Einhaltung der Regeln!!
OK-Rothrister-Märit